Wasserversorgungs-GmbH Sankt Augustin

Trinkwasser vonhöchster Qualität

13.11.2024

Bekanntgabe der zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 26 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung

Unser Wasserversorgungsunternehmen wird vom Wahnbachtalsperrenverband mit Trinkwasser beliefert.

Nach § 26 Absatz 1 der gültigen Trinkwasserverordnung – TrinkwV sind alle verwendeten Aufbereitungsstoffe den betroffenen Anschlussnehmern und Verbrauchern schriftlich bekannt zu geben.

Der Wahnbachtalsperrenverband teilt hierzu mit, dass bei der Aufbereitung des aus der Wahnbachtalsperre sowie aus den Brunnen bei Hennef und bei Sankt Augustin-Meindorf geförderten Wassers zu hochwertigem Trinkwasser die folgenden, gemäß der in § 20 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung benannten Liste des Umweltbundesamtes zugelassenen Zusatzstoffe und Desinfektionsverfahren verwendet werden:

Abschnitt der Liste

Bezeichnung des Stoffes

Verwendungszweck bei der Aufbereitung

Restgehalt im Trinkwasser

Teil I a

Eisen(III)-chloridsulfat

regulär zur Flockung und Entfernung von Trübstoffen und Mikroorganismen

Entfernung bei der Filtration unter 0,02 mg/L Fe

Teil I a

anionische Polyacrylamide

bedarfsweise zur Leistungssteigerung der Flockung

Entfernung bei der Filtration unter 0,0001 mg/L

Teil I a

Kaliumpermanganat

bedarfsweise zur Oxidation und zur Entfernung von gelöstem Mangan

Entfernung bei der Filtration unter 0,01 mg/L Mn

Teil I b

Aktivkohle, pulverförmig

ausnahmsweise zur Entfernung von organischen Spurenstoffen

Vollständige Entfernung bei der Filtration

Teil I a

Natriumsulfit

ausnahmsweise zur Reduktion von überschüssigem Permanganat

zerfällt zu Natrium und Sulfat

Teil I a

Natriumhydroxid bzw. Schwefelsäure

bedarfsweise zum Einstellen des pH-Werts

zerfallen zu Natrium bzw. Sulfat

Teil I a

Calciumoxid (Weißkalk)bzw. Calciumhydroxid (Weißkalkhydrat)

regulär zum Einstellen des pH-Wertes und der Calcitlösekapazität

entsprechend den Anforderungen der TrinkwV

Teil I c

Chlordioxid

regulär zur Desinfektion

entsprechend den Anforderungen der TrinkwV

Teil II

UV-Bestrahlung mit ultraviolettem Licht

dauerhaft zur ergänzenden Desinfektion (Talsperrenwasser)

keine Rückstände, weil physikalisches Verfahren

Teil II

UV-Bestrahlung mit ultraviolettem Licht

bedarfsweise zur ergänzenden Desinfektion für erhöhte Desinfektionswirksamkeit (Grundwasser Hennefer Siegbogen)

keine Rückstände, weil physikalisches Verfahren

Die bei der Aufbereitung zu Trinkwasser verwendeten Zusatzstoffe und Verfahren sind notwendig, um die folgenden Aufbereitungsziele zu erreichen:

  • Entfernung von unerwünschten Stoffen aus dem Rohwasser durch die Aufbereitung im Wasserwerk.
  • Einstellung des Kalk-Kohlensäure-Gleichgewichtes, damit das Wasser keine Bestandteile aus den Rohrwerkstoffen löst und seine Beschaffenheit bis zur Entnahmestelle beim Verbraucher unverändert bleibt.
  • Entfernung von Mikroorganismen und Krankheitserregern.

Bei der Anwendung der Zusatzstoffe werden die in der Liste des Umweltbundesamtes festgelegten zulässigen Zugabemengen eingehalten und die Grenzwerte für die Restgehalte nach Abschluss der Aufbereitung weit unterschritten.

Es handelt sich um Stoffe, die bei der Aufbereitung aus dem Trinkwasser vollständig oder soweit entfernt werden, dass sie oder ihre Umwandlungsprodukte im Trinkwasser nur als technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Reste in gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenklichen Anteilen enthalten sind.

Soweit Mindestgehalte gefordert werden (Desinfektionsmittelgehalt bei Abschluss der Aufbereitung sowie Calciumgehalt und Säurekapazität zur Begrenzung der Calcitlösekapazität zur Verhinderung der werkstoffangreifenden Wirkung), werden diese durch entsprechende Zusatzmengen eingehalten.

Gleichzeitig geben wir bekannt, dass das von unserer Gesellschaft abgegebene Trinkwasser im Versorgungsgebiet gemäß § 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in der zur Zeit gültigen Fassung – WRMG im Härtebereich weich, weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht weniger als 8,4 ˚dH), liegt.

Wir empfehlen Ihnen aus Gründen des Umweltschutzes, die Angaben der Waschmittelhersteller für diesen Härtebereich wirklich einzuhalten.

Die Information über die Beschaffenheit des Trinkwassers aus den Untersuchungsbefunden von 2023 ist unter der Rubrik „Wasserqualität“ abrufbar.